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Die
Ereignisse des Jahres 1989 in der ehemaligen DDR haben sich, wie
bereits geschildert, auch auf den Betrieb unserer Kanzlei ausgewirkt.
Wir sind heute als überörtliche Anwaltssozietät
sowohl in Hessen als auch in Thüringen tätig. Das für
Tiefenort zuständige Amtsgericht Bad Salzungen ist für
uns neben dem Amtsgericht Melsungen zu dem am meisten angerufenen
Gericht geworden. Ähnlich verhält es sich auf der Ebene
der Landgerichte: bei den Landgerichten Kassel und Meiningen werden
nahezu im gleichen Maße Termine wahrgenommen.
Die Vertretung unserer Mandanten vor Gericht ist jedoch nur ein
Tätigkeitsbereich des Rechtsanwalts. Wirtschaftliche Veränderungen
werden in Zukunft das Berufsbild des Rechtsanwalts deutlich verändern.
Stärker als bisher werden sich Anwaltskanzleien zu modernen
Dienstleistungsunternehmen entwickeln müssen. Der Gesetzgeber
hat dieser Entwicklung durch Änderung verschiedener Vorschriften
bereits Rechnung getragen.
Obwohl die vorstehend geschilderte Entwicklung bereits eingesetzt
hat, ist das Bild des Rechtsanwalts auch heute noch durch das
Auftreten vor Gericht geprägt. Viele Gespräche mit Mandanten
haben gezeigt, daß die Möglichkeiten der Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nur unzureichend bekannt sind. Wir möchten
deshalb stichwortartig darstellen, welche Dienste wir für
unsere Mandanten, also für Sie, anbieten können:
1.
Beratung in allen rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere
bei der Erstellung von Vertragsentwürfen
- bei der
Abwicklung von Verträgen, z.B. wenn der Vertragspartner
den Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt
- in erbrechtlichen
Angelegenheiten, z.B. bei der Errichtung von Testamenten
- in familienrechtlichen
Angelegenheiten
- bei Geschäftsgründungen,
z.B. im Bereich
gesellschaftsrechtlicher Verträge
- allgemeine
Unternehmensberatung in rechtlichen Fragen
- Beratung
in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Vertrags- oder Kündigungsangelegenheiten
- Beratung
in wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen wirtschaftsrechtlichen
Angelegenheiten
2. Vertretung
vor Gericht und in behördlichen Verfahren
- in zivilrechtlichen,
Streitigkeiten (z.B. Kauf-, Miet-, Werkvertrags-, Schadensersatz-,
Familien- und Erbrecht)
- in arbeitsrechtlichen
und sozialrechtlichen Streitigkeiten
- In öffentlich-rechtlichen
Streitigkeiten (z.B. Bau-, Straßenverkehrs- und Kommunalrecht)
- im Strafverfahren
als Strafverteidiger, Nebenkläger- oder Privatklägervertreter
- in behördlichen
Verfahren, z.B. bei Verhandlungen mit Behörden oder vor
dem Anhörungsausschuß
3. Beistand
in sonstigen Angelegenheiten, insbesondere
- Schadensregulierung
bei Verkehrsunfällen und sonstigen Schadensfällen
- Forderungseinzug,
insbesondere im Bereich selbständiger unternehmerischer
Tätigkeit (Inkasso)
- Beistand
im Rahmen von Vertragsverhandlungen
- Führung
der Korrespondenz in sonstigen Angelegenheiten mit rechtlicher
Problematik
Daneben
werden wir vielfach im gerichtlichen Auftrag bei der Sicherung
und Verwaltung von Nachlässen (Nachlaßpflegschaften),
bei der Verwaltung von Grundstücken (Zwangsverwaltungen)
oder im Rahmen von Insovenzverfahren tätig.
Der
Umfang anwaltlicher Tätigkeit erfordert eine Spezialisierung,
die sich selbstverständlich auch innerhalb unserer Kanzlei
vollzogen hat. Dies steigert die Qualität der Bearbeitung
und versetzt uns in die Lage, mehr Sachkompetenz anbieten zu können.
Der Wunsch unserer Mandanten ist ungeachtet dessen, auch was den
jeweiligen Sachbearbeiter angeht, oberstes Gebot.
Wir werden auf die Spezialisierung innerhalb der Kanzlei bei der
Vorstellung unseres Teams eingehen.
Derzeit sind in unseren Büros vier Rechtsanwälte,
und sieben Mitarbeiterinnen tätig. Die Vielzahl der Aufgaben,
denen wir uns täglich stellen, erfordert eine ständige
Weiterbildung von Anwälten und Mitarbeitern, die für
uns einen hohen Stellenwert hat. Außerdem bilden wir ständig
in dem Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten aus, da wir die
Ausbildung junger Menschen als eine wichtige gesellschaftliche
Aufgabe ansehen.
Moderne
Bürokommunikationsmittel führen nicht nur dazu, daß
wir für unsere Mandanten besser und schneller erreichbar
sind. Sie versetzen uns auch in die Lage, aktuelle Informationen
auf vielfältige Weise zu beschaffen, z.B. über juristische
Datenbanken im Internet.
Auf überörtlicher Ebene arbeiten wir mit renommierten
Kanzleien im gesamten Bundesgebiet und - soweit notwendig - auch
im Ausland zusammen.
Außerdem bestehen ständige Kontakte zu Angehörigen
anderer Berufsgruppen (z.B. Steuerberater, Bau- und Kraftfahrzeugsachverständige),
die wir auch für unsere Mandanten nutzbar machen.
Wir
möchten aber bereits an dieser Stelle auf einen Arbeitsschwerpunkt
unserer Kanzlei hinweisen, der sich über viele Jahre hinweg
herausgebildet hat, nämlich das Mahn- und Vollstreckungswesen
(Inkasso). Der Forderungseinzug, insbesondere für viele kleine
und mittelständische Unternehmen, endet nicht mit der bloßen
Beschaffung eines gerichtlichen Urteils (oder eines Vollstreckungsbescheides),
sondern erst mit der tatsächlichen Durchsetzung im Wege der
Zwangsvollstreckung.
Wir
hoffen, Ihnen mit den vorstehenden Ausführungen einen Einblick
in unsere Tätigkeit gegeben zu haben, der Sie in die Lage
versetzt, unsere Dienste künftig (noch) besser zu Ihrem Nutzen
in Anspruch zu nehmen.
Unabhängig
davon, mit welcher Angelegenheit Sie uns betrauen, ist es unsere
Aufgabe, Ihre Interessen bestmöglich wahrzunehmen. Dieser
Aufgabe wollen wir uns gerne stellen.
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